Wenn in Zukunft die Daten nicht unbedingt mehr in der Cloud landen - wo müssen die Strafverfolger ansetzen?
Dreh- und Angelpunkt für alle Überwachungsmaßnahmen ist das Smartphone. Aber auch hier reichen die Plattformanbieter die Kundendaten nur dann an Behörden weiter, wenn sie mit einer gültigen, rechtlich verbindlichen Anordnung dazu verpflichtet sind. In Deutschland wurde der gesetzliche Weg für den Einsatz von Überwachungsprogrammen auf den Geräten von Verdächtigen freigemacht. Gegen diese »Quellen-TKÜ« läuft eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Organisationen.
Wie kommen die Pläne der Innenminister bei den Datenschützern an?
Datenschützer sehen im Spannungsfeld zwischen effektiver Polizeiarbeit und der Wahrung der persönlichen Rechte ein drohendes Ungleichgewicht: Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz, sagte am Mittwoch Antenne Bayern, man bewege sich in einem »wirklich hoch sensiblen Bereich«. »Das ist Unverletzlichkeit der Wohnung. Das ist räumliche Privatsphäre – ist sozusagen mit das letzte Rückzugsfeld für die Privatsphäre«, mahnte Petri. Wenn man das jetzt von staatlicher Seite aus aufkündige, dann nehme man den Menschen tatsächlich auch ihre Privatheit nahezu vollständig weg. »Das kann es doch in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht sein.«