Gastkommentar von Dr. Niels Beisinghoff, DataGuard


Messenger im Datenschutzvergleich

8. März 2021, 12:00 Uhr | Dr. Niels Beisinghoff/wg

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Wechsel zu einem sicheren Messenger

Datenschutz ist eine Führungsaufgabe. Entsprechend sollte die Unternehmensleitung die Nutzung sicherer Messenger schlicht und ergreifend dienstlich anweisen. Vorstand und Geschäftsführung sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen. Die klare Ansage: Die Belegschaft darf WhatsApp und andere unsichere Messenger nicht auf Dienstgeräten installieren.

Schwieriger ist es im umgekehrten Fall für Mitarbeiter, wenn die Nutzung unsicherer Messenger im Betrieb schon etabliert und weit verbreitet ist. Die Empfehlung hier: Sprechen Sie die Firmenleitung oder Ihren Datenschutzbeauftragten auf die Problematik an. Erst wenn dieser Schritt wiederholt erfolglos bleibt, sollten Sie einen anonymen Hinweis an die Datenschutzbehörden in Erwägung ziehen.

Im privaten Bereich ist es sicher am schwierigsten, den Freundes- und Bekanntenkreis zum Umstieg auf datenschutzkonforme Messenger zu bewegen. Wer hier etwas Argumentationshilfe benötigt, sollte einfach mal auf die AGB von WhatsApp verweisen, das sich sämtliche Nutzungsrechte an privaten Inhalten wie Bildern einräumen lässt. Das bringt viele Menschen zum Nachdenken.

Fazit

Die Moral der Geschichte: Finger weg von unsicheren Messenger-Diensten – auch wenn es bequem ist und scheinbar jedermann sie schon nutzt. Wenn Sie im Unternehmen eine Führungsposition innehaben, ist es ihre Verantwortung, mit gutem Beispiel und einer Dienstanweisung voranzugehen. Sind Sie Mitarbeiter, haben Sie zumindest sehr gute Argumente und auch die ganz eindeutige Position der deutschen Datenschutzbehörden auf Ihrer Seite, um für Datenschutz beim Messaging zu werben. Denn reine Bequemlichkeit zahlt sich langfristig selten aus.

Dr. Niels Beisinghoff ist Legal Counsel bei DataGuard, www.dataguard.de.

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