Der Umgang mit bekannten, gut einschätzbaren Applikationen bereitet in der Regel kaum Probleme und die Einteilung in “Gut und Böse”, das heißt White- beziehungsweise Blacklist verläuft meist reibungslos.
Whitelisting stellt sicher, dass bekannte, vertrauenswürdige Anwendungen vollständig unterstützt werden und die Nutzer uneingeschränkt darauf zugreifen und damit arbeiten können. Dabei können Whitelists die Ausführung von Anwendungen auf Grundlage des Namens, der Signatur, des digitalen Zertifikats oder anderer Kriterien für Dateimetadaten ermöglichen.
Die Gegenseite von Whitelisting ist Blacklisting. Um zu verhindern, dass Malware die IT-Systeme infiziert oder Cyberkriminellen Angriffsmöglichkeiten eröffnet werden, werden bekannte bösartige oder nachweislich risikobehaftete Anwendungen auf eine schwarze Liste gesetzt, die ein Zugreifen darauf und damit das unnötige Vergrößern der Cyberangriffsfläche umfassend verhindert. Die Ablehnung erfolgt dabei auf Grundlage von Attributen, Datei-Hashs, Speicherorten oder Zertifikaten.
Whitelisting und Blacklisting sind Top-Down-Strategien, die häufig von der IT eines Unternehmens festgelegt werden. Sie funktionieren problemlos für einen bekannten Satz von Anwendungen, jedoch längst nicht für alle im Unternehmen eingesetzten Anwendungen, denn nicht jede Applikation lässt sich ohne weiteres eindeutig auf eine der beiden Liste setzen. Diese bisher nicht-kategorisierten Programme gehören auf die Greylist, was bedeutet, dass sie nicht von vorneherein gesperrt werden, vor ihrer Ausführung aber bestimmte Reputationsüberprüfungen und entsprechende Folgeaktionen erfordern.