Nachdem die USA drohen, sich in der Cloud über das europäische Datenschutzrecht hinwegzusetzen, fordert der Bitkom im Gespräch mit CRN ein internationales Abkommen zur Sicherheit der Anbieter und Kunden.
Zwei Urteile aus den USA, nach denen amerikanische Cloud-Anbieter künftig auch Daten aus europäischen Rechenzentren an die US-Geheimdienste weitergeben sollen, sorgen derzeit für einige politische Verstimmungen und Verunsicherung bei den Kunden und ITK-Anbietern (siehe: Microsoft muss europäische Daten herausgeben). Im Interview mit CRN hofft Bitkom-Pressesprecher Marc Thylmann deshalb im Sinne aller Beteiligten auf eine einvernehmliche Lösung. Um weitere Konflikte in Zukunft zu vermeiden, strebt der Branchenverband ein internationales Abkommen an, auf dass sich Anbieter, Nutzer und die Politik verlassen können. Dabei erklärt Thylmann, dass die steigende Verunsicherung durch die zumeist in Amerika beheimateten Skandale durchaus auch für deutsche Firmen einige Nachteile hat.
CRN: Herr Thylmann, wie beurteilt der Bitkom das aktuelle zweite Urteil aus den USA, nach dem amerikanische Unternehmen auch Daten ihrer Töchter und Rechenzentren in Europa bei berechtigten Anfragen an die US-Geheimdienste herausgeben müssen?
Thylmann: Bei der Entscheidung handelt es sich nicht um eine letztinstanzliche Entscheidung. Die Richterin hat Microsoft Gelegenheit gegeben in Berufung zu gehen und das Unternehmen hat angekündigt, das auch zu tun, so dass wir davon ausgehen, dass das Urteil vorerst nicht rechtskräftig wird. Die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.
CRN: Was sind die meist strengeren europäischen Datenschutzgesetze angesichts dieser Sichtweise der USA, das alleine die Kontrollmacht entscheidet, nicht aber die geographische Lage, noch Wert?
Thylmann: Probleme entstehen, wenn etwa die Weitergabe von Daten an Behörden in einigen Ländern untersagt wird, eine solche grenzüberschreitende Weitergabe von Daten in anderen Ländern gleichzeitig aber verpflichtend vorgesehen ist. Hier müssen bilaterale oder internationale Rechtshilfeabkommen gelten, die mögliche Konflikte zwischen den Rechtsordnungen lösen und prozedurale Vorgaben machen. International aktive Unternehmen sollten nicht der Unsicherheit ausgesetzt werden, sich zwischen widersprechenden Anforderungen an die Herausgabe von Daten entscheiden zu müssen und damit zwangsläufig gegen die eine oder andere Rechtsordnung zu verstoßen. Das zeigt, wie wichtig hier ein weltweit abgestimmter, einheitlicher Rechtsrahmen ist.