Kartellamtschef Andreas Mundt zeigte sich zufrieden. »Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt«, sagte er. Amazon teilte mit: »Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige Änderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor.« Die Änderungen werden zum 16. August wirksam. Für Privatkunden ändert sich nichts, die global gültigen Änderungen betreffen nur das Binnenverhältnis zwischen Amazon und Dritthändlern.
Mit der sogenannten Zusagenentscheidung vermeidet Amazon die Zahlung eines Bußgelds, wozu es ohne Einlenken vermutlich verdonnert worden wäre. Zudem wird formal gesehen nicht festgehalten, dass es ein Missbrauch war. Sollte Amazon sich allerdings nicht an die Änderungen halten, droht doch noch eine saftige Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes.
Durch die Einigung mit dem Bundeskartellamt kann Amazon aber vorerst nur einen Teil seiner Probleme in Europa beilegen. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission prüfen seit 2018 ebenfalls, ob der Konzern Händler auf seiner Plattform benachteiligt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager schaut sich unter anderem an, ob Amazon sich einen Vorteil dadurch verschafft, dass der Konzern als Plattform-Betreiber Händler-Daten auswertet, um aussichtsreiche Geschäftsbereiche zu erkennen und dort andere Anbieter zu schlagen. Der Finanzdienst Bloomberg berichtete am Dienstag, Vestager wolle in den kommenden Tagen ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Amazon eröffnen.