Streit um Komponenten von Drittanbietern

Apple verliert Rechtsstreit mit Reparaturdienstleister

26. April 2018, 14:02 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Nach norwegischem Recht dürfe ein Reparaturshop auch Bildschirme aus Asien importieren, selbst wenn diese »zu 100 Prozent kompatibel und gänzlich identisch mit Apples eigenen iPhone-Displays sind — solange das Markenzeichen des Herstellers nicht auf das Produkt aufgebracht wird.« Das mag eine Norwegische Besonderheit sein, doch die weitere Begründung der Richter sollte sowohl Apple als auch unabhängige Reparaturwerkstätten auf der ganzen Welt aufhorchen lassen. Denn der iPhone-Hersteller stellt die eigenen Ersatzteile nur den Apple Stores und Shops in seinem »Authorized Service Provider«-Programm zur Verfügung. Um autorisiert zu werden, müssen die Reparaturfirmen Gebühren an Apple zahlen und schränken sich zudem ein, nur bestimmte Arten von Reparaturen durchzuführen.

Unabhängige Reparaturwerkstätten, die sich also nicht dem Diktat von Apple unterwerfen wollen, müssen zwangsweise auf Ersatzteile anderer Hersteller zurückgreifen und werden deshalb zwangskriminalisiert. Genau auf diesen Umstand verwiesen auch die norwegischen Richter und entschieden zu Gunsten von Henrik Huseby. Husebys Anwalt Harald Gjerstad macht gegenüber Motherboard deutlich, welche Absichten er hinter dem Vorgehen des iPhone-Herstellers vermutet: »Sie wollen ein Monopol auf Reparaturen, damit sie hohe Preise halten können. Deshalb wollen sie keine Ersatzteile an andere verkaufen, sondern nur an sich selbst.«
Apple hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Die Richter müssen dem Antrag allerdings noch stattgeben.


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