CRN-Interview gebrauchte Software

»Augen auf beim Gebrauchtsoftwarekauf«

16. Februar 2017, 20:40 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Software sicher verkaufen

CRN: Ist es für Unternehmen, Behörden und auch Reseller genauso einfach, neue und gebrauchte Software zu verkaufen wie sie einzukaufen? Was müssen sie dabei gegebenenfalls beachten?

Vöge: Gebrauchte und ungenutzte Software zu verkaufen, ist recht einfach, wenn sich der Verkäufer an den rechtlichen Rahmenbedingungen orientiert. Dabei gilt die Grundregel: Die Anzahl der Nutzungsrechte darf sich insgesamt nicht erhöhen, also keine unzulässige Vervielfältigung stattfinden. Jedoch: Lizenzen aus Volumenverträgen dürfen auch einzeln wiederverkauft werden.

Die Lizenzen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Lizenzen müssen zeitlich unbefristete, also Kaufversionen sein (ob per CD oder Download ausgeliefert ist unbedeutend).
  • Der Verkäufer muss die Lizenzen unbrauchbarmachen z.B durch Löschung.
  • Die Lizenzen müssen in der EU oder dem EWR in Verkehr gebraucht worden sein.
  • Es dürfen keine Rechte Dritter an der Software bestehen, z.B. geleaste Lizenzen.

Für nicht mehr benötigte Softwarelizenzen machen wir seriöse und fundierte Angebote. Wir handeln u.a. mit Standardsoftwarelizenzen der Hersteller Microsoft, Adobe, VMware und IBM, sowie mit CAD-Software diverser Hersteller.

CRN: Auch wenn es inzwischen einige eindeutige Urteile zu Ausschreibungen gibt, fühlen sich einige Anbieter gebrauchter Software weiterhin oft ausgeschlossen (indem z.B. eine Offenlegung der Rechtekette gefordert wird). Teilen Sie diese Einschätzung, oder hat sich hier in den letzten Jahren etwas zum Positiven verändert?

Vöge: Der Ausweis der Herkunft einer Lizenz ist für uns das allerwichtigste Qualitätsmerkmal von Gebrauchtsoftware. Dass dies bei Ausschreibungen erwartet wird, verwundert uns nicht. Wenn man dies als Anbieter nicht möchte – aus welchen Gründen auch immer - muss man nicht an der Ausschreibung teilnehmen.
Zu den PREO Kunden gehören sehr viele Mittelständler und eine erhebliche Anzahl der DAX30 Unternehmen. Alle diese Unternehmen werden in der Rechtekette genannt. Kein Unternehmen hatte damit ein Problem und keines dieser Unternehmen hat sich Hersteller-Repressalien ausgesetzt gesehen.


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