Wie viel ist der Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal in der Praxis wert? Ein Urteil des BGH könnte darüber Aufschluss geben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich an diesem Mittwoch erstmals mit dem Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüfen anhand von zwei Fällen, inwiefern der Käufer im Streitfall wirklich geschützt ist. Der Ausgang wird mit Spannung erwartet.
Wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den sogenannten Paypal-Käuferschutz beanspruchen. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.
Im ersten Fall (VIII ZR 83/16) hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform eBay erstandenes Mobiltelefon über Paypal zurückbekommen. Der Käufer hatte angegeben, dass das (vereinbarungsgemäß unversicherte) Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte dagegen vor dem Landgericht Essen mit Erfolg.
Im zweiten Fall (VIII ZR 213/16) war ein Kunde nicht zufrieden mit einer in einem Online-Shop bestellten Metallbandsäge und erhielt den Kaufpreis von knapp 500 Euro ebenfalls über Paypal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung war vor dem Landgericht Saarbrücken erfolglos.
In den beiden Verfahren geht es um die Frage, ob der Verkäufer den Käufer noch auf Kaufpreiszahlung verklagen kann, wenn Paypal das bereits gezahlte Geld zurückgebucht hat. Und es geht um Grundsätzliches: »Der BGH hat nun die Möglichkeit zu entscheiden, inwieweit sich ein privater Zahlungsdienstleister in Kaufvertrags-Beziehungen einmischen darf und dadurch die Entscheidungen des Gesetzgebers über die Risikoverteilung im Kaufrecht aushebeln kann«, sagt der auf Internetrecht und E-Commerce spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Alle Seiten blicken gespannt nach Karlsruhe: Für den Bezahldienst geht es um das Herzstück des Angebots für seine Kunden auf Käufer- und Verkäuferseite, sagt Paypal-Sprecherin Sabrina Winter. Auch Verbraucherschützer messen dem Verfahren eine große Bedeutung bei. »Nach dem Urteil werden wir mehr Klarheit darüber haben, welchen Wert dieses Käuferschutzprogramm in seiner aktuellen Ausgestaltung für Verbraucherinnen und Verbraucher hat«, sagt Heike Schulze, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). »In jedem Falle dürfte das Urteil endlich in einem viel diskutierten Themenbereich für Rechtssicherheit sorgen«, meint Rechtsanwalt Solmecke.