Wie sicher ist der Kunde noch?

BGH urteilt zum Paypal-Käuferschutz

22. November 2017, 18:02 Uhr | Lars Bube
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Wie viel ist der Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal in der Praxis wert? Ein BGH-Urteil stärkt die Rechte des Verkäufers. Der Kunde bleibt aus Sicht der Richter dennoch König. Verbraucherschützer sehen das anders.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit dem Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal befasst - und ein Machtwort gesprochen. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüften anhand von zwei Fällen die Auswirkungen der Richtlinie - und verhalfen Verkäufern zu ihrem Recht. Ist dadurch der Käufer geschwächt? Die Richter finden das nicht, Verbraucherschützer schon. Für Paypal ist noch offen, ob etwas geändert werden muss.

Was ist Paypal?

Mit dem Online-Bezahldienst können Verbraucher beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen – nach einmaliger Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto. Der US-Anbieter hat in Deutschland fast 19 Millionen Kunden. Laut Kölner Handelsforschungsinstitut EHI nimmt Paypal mit einem Umsatzanteil von 17,2 Prozent bei den Online-Bezahlverfahren in Deutschland Rang drei ein - nach dem Kauf auf Rechnung und der Zahlung per Lastschrift.

Wann greift der Käuferschutz?

Wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den sogenannten Paypal-Käuferschutz beanspruchen. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.


  1. BGH urteilt zum Paypal-Käuferschutz
  2. Um was ging es bei den Streitfällen vor dem BGH?
  3. Für wen ist das wichtig?

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