Für den Bezahldienst geht es um das Herzstück des Angebots für seine Kunden auf Käufer- und Verkäuferseite, sagt Paypal-Sprecherin Sabrina Winter. Auch Verbraucherschützer blickten gespannt nach Karlsruhe: »Mit der heutigen BGH-Entscheidung ist klar, dass sich das Käuferschutzprogramm von Paypal in seiner aktuellen Ausgestaltung auch gegen Verbraucherinnen und Verbraucher wenden kann«, meint Heike Schulze, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Welche Folgen könnte der BGH-Richterspruch haben?
»Leider ist es nach dem Urteil möglich, dass Verbrauchern auch nach einer Entscheidung ihres Käuferschutzprogramms noch Ärger drohen kann«, meint Verbraucherschützerin Schulze. Im schlimmsten Fall koste eine zusätzliche direkte Auseinandersetzung mit dem Verkäufer nicht nur Zeit und Nerven. Sie könnten außerdem auf Zahlung des Kaufpreises verklagt werden und müssten dann die Kosten für den Prozess tragen. »Nun sind die Anbieter am Zuge, ihre Programme so auszugestalten, dass Verbraucher gut geschützt sind.« Paypal will nach Vorliegen der ausführlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob etwas geändert werden muss. Rechtsanwalt Solmecke ist sicher: »Das interessengerechte Urteil wird den Paypal-Käuferschutz verändern. Käufer, die einen erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz gestellt haben, können sich nicht sicher sein, dass dieses durch Paypal gefundene Ergebnis Bestand haben wird.«
Betrifft der Richterspruch nur Paypal?
Nach Einschätzung des Berliner Fachanwalts für IT-Recht, Martin Schirmbacher, hat die höchstrichterliche Entscheidung große Bedeutung für die ganze Branche. Denn wie Paypal hat zum Beispiel auch Paydirekt - ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Banken - einen Käuferschutz. Das BGH-Urteil wird deshalb in jedem Fall ebenso auf andere Payment-Anbieter anzuwenden sein, meint auch Rechtsanwalt Solmecke.