Netzwerke wie Facebook müssen in Deutschland Hasspostings schnell löschen. Sie müssen aber auch exakt über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte berichten. Das Bundesamt für Justiz sieht hier Mängel und verhängt gegen Facebook ein Millionen-Bußgeld.
Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll das Online-Netzwerk Facebook ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das teilte am Dienstag das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit, das einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängt hat. Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Angaben über eingegangene Beschwerden unvollständig seien: »Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf.« Bemängelt wird zudem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte »zu versteckt« sei.
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, weil die beschuldigte Facebook Ireland Limited Einspruch dagegen einlegen kann. Sollte das Bundesamt eine solche Beschwerde zurückweisen, muss das zuständige Amtsgericht Bonn entscheiden. Facebook kündigte an, die Bußgeldbescheide sorgfältig zu prüfen. »Wir werden uns das Recht auf Einspruch vorbehalten«, erklärte ein Facebook-Sprecher.
Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet, mit dem Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet werden. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden.
Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Beanstandet werden nun die Ausführungen von Facebook für das erste Halbjahr 2018. »Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte auf«, heißt es in der Mitteilung des Bundesamts.