Konkret bemängelt wird, dass nur jene Beschwerden aufgeführt seien, die über das schwer zu findende »NetzDG-Formular« eingereicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alternativen »Flagging-Meldeweg« geleitet. Dass die dort eingegangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufgeführt werden, führt nach Einschätzung der Prüfbehörde jedoch zu einem »verzerrten Bild« über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte. Der Facebook-Bericht listet für das erste Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, Digitale Plattformen hätten eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden. Wenn Nutzer strafbare Inhalte meldeten, müsse die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfolgen. »Beim Kampf gegen strafbare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Ich erwarte von Facebook Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben.«
Die Grünen im Bundestag begrüßten den Bußgeldbescheid. Das Bundesamt sei bemüht, die Sanktionsmöglichkeiten voll auszuschöpfen, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Gleichzeitig kritisierte er das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Bundesregierung müsse endlich verstehen, dass die Zeit der Nicht-Regulierung gegenüber marktmächtigen Anbietern wie Facebook ein für alle Mal vorbei sein muss. »Das handwerklich extrem schlecht gemachte NetzDG, das ohnehin nur einen Teil der Problematik abdeckt, muss dringend überarbeitet werden«, sagte von Notz.