Bitkom nennt wichtigste Neuerungen 2019

Das ändert sich im Digitaljahr 2019

21. Dezember 2018, 4:00 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler

Zum 1. Januar 2019 gelten neue Haftungspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Danach können Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen für eine entstandene und nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden, wenn Händler ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen. Die Marktplatzbetreiber können der Steuerhaftung entgehen, wenn sie von ihren Händlern einen Nachweis über die umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland vorlegen können.


  1. Das ändert sich im Digitaljahr 2019
  2. EU-weite Preisobergrenzen für Telefongespräche
  3. Aus für die iTAN-Liste
  4. Sicherheitszertifizierung für IT-Produkte
  5. Geoblocking wird abgeschafft
  6. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler

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