Schon im Dezember 2014 musste sich das Landgericht München mit einer Klage von Pro Siebens »Seven-One Media«, »RTL Interactive« sowie dem Werbevermarkter IP Deutschland gegen Eyeo auseinandersetzen. Auch hier fehlte es nicht an markigen Worten seitens der Kläger: Von »Raubrittertum« sprach beispielsweise der Seven-One Media-Anwalt Stefan Engels. Weitere Verhandlungen in Köln (Klage durch den Axel-Springer Verlag) sowie in Hamburg (Klage durch Die Zeit) sollen folgen. Vor allem die Kombination aus frei erhältlichem Werbeblocker und kostenpflichtiger Aufnahme in die White-List sehen die Kläger dabei als Wettbewerbswidrig an. Allerdings äußerte die Münchner Richterin bereits Zweifel, ob Kläger und Eyeo in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen. Nur dann hätten die Klagen auch Aussicht auf Erfolg.
Doch auch wenn Eyeo die Klagewelle abwenden kann, bleibt fraglich, wie lange das Geschäftsmodell mit Werbeblockern noch funktionieren kann. Zwar argumentiert Eyeo auch mit einer vergrößerten Sicherheit durch Adblockplus, da möglicher Schadcode durch infizierte Anzeigen verhindert werde, doch der große Erfolg des Tools mit immerhin 250 Millionen Downloads begründet sich vor allem in der Kostenlos-Mentalität im Internet. Die Nutzer sind es gewohnt, im Netz Inhalte umsonst konsumieren zu können. Viele Seitenbetreiber aber sind auf Werbung angewiesen, um ihre Dienste finanzieren zu können. Nicht umsonst kündigten zahlreiche Medienvertreter deshalb schon das Ende der werbefinanzierten Angebote an. Mit Abo-Modellen gegen Gebühr hätte sich Eyeo dann seiner eigenen Geschäftsgrundlage beraubt. Und den Leser um die ihm so wichtigen kostenlosen Inhalte.