Corona-Hilfen für Unternehmen

Finanzspritzen für das laufende und zukünftige Geschäft

25. August 2021, 14:18 Uhr | Dr. Ludwig J. Weber; Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Powerbank für Unternehmen

Dr. Ludwig J. Weber, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Dr. Ludwig J. Weber, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist Partner bei Schultze & Braun und verfügt über langjährige Expertise in den Bereichen Unternehmensfinanzierung sowie Restrukturierung und Sanierung
© Schultze & Braun

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Die Beantragung
    Die Antragstellung erfolgt über sogenannte prüfende Dritte – einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer.
  • Der Umfang der Erstattung
    Erstattet werden, abhängig vom Umsatzeinbruch, bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten, maximal jedoch 1,5 Millionen Euro. Die Obergrenze für die insgesamt erhaltenen Hilfen wurde außerdem von zwölf Millionen Euro auf 52 Millionen Euro deutlich erhöht.
  • Insolvenzvermeidung
    Neu ist, dass Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat ersetzt bekommen, die sie für eine insolvenzvermeidende Restrukturierung aufgewendet haben.
  • Restart-Prämie
    Wenn Unternehmen im Zuge der Wiedereröffnung Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können sie bis September 2021 zusätzlich zur Personalkostenpauschale eine Restart-Prämie als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten wählen. Wenn sich diese im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, gibt es für die Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt dieser noch 40 Prozent und im September 20 Prozent.

Immer noch können kleine und mittelständische Unternehmen aus der ITK-Branche darüber hinaus die Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Der KfW-Schnellkredit steht Unternehmen, die seit dem 1. März 2019 auf dem Markt aktiv waren und mehr als zehn Beschäftigte haben, noch bis Ende dieses Jahres zur Verfügung.

Diese Frist sollte man beachten, da das Volumen des Kredits bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 beträgt. Damit der Kredit schnellstmöglich ausgezahlt werden kann, wird er ohne weitere Risikoprüfung durch die Bank oder die KfW bewilligt. Bedingung für den Antrag ist, dass das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war und aktuell geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweist.

Allerdings zeigt sich, dass die staatlichen Hilfen endlich sind und sie – mit dem Blick auf den zu erwartenden wirtschaftlichen Aufschwung – auch nur bedingt helfen, da sie zurückgezahlt werden müssen. Wie können ITK-Unternehmen den Aufschwung dann finanzieren? Eine Antwort darauf zu finden, kann sich als umfangreiche Aufgabe erweisen – zumal davon auszugehen ist, dass der Aufschwung im investitionsintensiven Bereich der IT-Hardware besonders groß sein wird.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

  1. Finanzspritzen für das laufende und zukünftige Geschäft
  2. Powerbank für Unternehmen
  3. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BITKOM e. V.

Weitere Artikel zu Finanzierung

Matchmaker+