Für Geschäftsleiter gilt es im Zusammenhang mit der Liquidität ihres Unternehmens drei Faktoren zu beachten:
• die Finanz- und Liquiditätssituation,
• das Marktumfeld und
• unterschiedliche Finanzierungsinstrumente.
Ohne ausreichende Liquidität kann ein Unternehmen nicht nur nicht erhalten werden, auch der künftige Aufschwung wird an ihm vorübergehen, da es die steigende Nachfrage entsprechend nicht bedienen kann.
Die Finanzierung mit den bisherigen Kreditgebern auf eine nachhaltige Basis zu stellen hat Priorität. Dies kann mit Krediten oder über Verkäufe von nicht essenziellen Unternehmensbereichen erlangt werden. Auch regresslose Forderungsverkäufe kommen in Betracht: Factoring, Forfaitierung sowie Sale-and-Lease-Back ermöglichen eine volumenkongruente Finanzierung, verhindern Forderungsausfälle und stabilisieren Finanzkennzahlen wie die Eigenkapitalquote. Auch „mezzanine“ Finanzierungen mit neuen Investoren, die Eigenkapital und (zum Beispiel partiarische) Darlehen einbringen, sind denkbar. Ebenso Asset-bezogene Finanzierungen über Token.
Insolvenzantragspflicht wieder gültig
Gerät ein Unternehmen trotz aller Bemühungen in finanzielle Schwierigkeiten, sollten Verantwortliche beachten, dass die Insolvenzantragspflicht seit dem 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich gilt. Geschäftsleiter sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ihres Unternehmens nun wieder verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls laufen sie Gefahr, finanziell haftbar gemacht zu werden. Generell gilt: Eine Insolvenz muss nicht das Ende für ein Unternehmen bedeuten – sie kann auch ein finanzieller Neustart sein.
Sanierung ohne Insolvenz
Dieser Neustart ist seit dem 1. Januar 2021 auch mit einer Restrukturierung auf Basis des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) möglich. Mit dem Verfahren kann ein Unternehmen selbst bestimmen, mit welchen Gläubigern und in welchem Umfang es sich restrukturieren möchte – im Wesentlichen nicht öffentlich und ohne Insolvenz. Mit dem StaRUG können Restrukturierungen also schnell und gezielt umgesetzt werden. Allerdings darf das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig sein.
Bei der Unternehmensfinanzierung ist letztlich Weitsicht essenziell. Um für die Zeit nach der Pandemie finanziell gut aufgestellt zu sein, sollten Verantwortliche in ITK-Unternehmen bereits jetzt in die Planung einsteigen und ihren finanziellen Akkustand prüfen.