Peinlicher Verfahrensfehler

Kim Schmitz: Justiz gesteht Fehler ein

20. März 2012, 13:07 Uhr | Lars Bube

Die Neuseeländischen Behörden haben rund um die Verhaftung des Internetmillionärs Kim Schmitz geschlampt. Wie jetzt bekannt wurde, sind deshalb einige Dokumente nichtig, was unter Umständen bedeuten könnte, dass Schmitz seinen beschlagnahmten Besitz zurück erhält.

Einen ganzen Tag lang waren die Neuseeländischen Behörden nach der Verhaftung des Internetmillionärs Kim Schmitz alleine damit beschäftigt, seine diversen Autos auf dem Grundstück seiner Dotcom-Villa zu verladen und abzutransportieren. Darüber hinaus packten sie auch im Haus kistenweise Beweismaterial und Wertgegenstände ein, mit denen anstehende Schadenersatzforderungen von Rechteinhabern aus der Film- Musik- und Softwarebranche beglichen werden sollen. Doch wie sich jetzt herausstellt, ist der Polizei und Staatsanwaltschaft dabei ein mehr als peinlicher Fehler unterlaufen, der im Extremfall sogar dazu führen könnte, dass die beschlagnahmten Gegenstände im Wert von über 200 Millionen US-Dollar an Schmitz zurückgegeben werden müssen.

Wie die Tageszeitung The Newzealand Herald berichtet, hatte der leitende Polizeichef Peter Marshall ursprünglich das falsche Formular für die Einstweilige Verfügung zur Beschlagnahmung der Wertgegenstände ausgefüllt und an das Gericht gesendet. Dadurch hatten Schmitz und seine Anwälte keine Gelegenheit erhalten, Einspruch zu erheben oder sich zu verteidigen. Erst nach der Beschlagnahmungsaktion war Marshall dieser Fehler aufgefallen, woraufhin er sofort einen neuen Antrag einreichte. Die zuständige Richterin Judith Potter stellte deshalb jetzt fest, dass die ursprüngliche Beschlagnahmung nicht rechtens war. Ob der nachgereichte Antrag verhindern kann, dass Schmitz seine Sachen (vorläufig) zurückbekommt, will sie allerdings erst in den nächsten Tagen bekannt geben. Schmitz Anwälte haben jedenfalls inzwischen die Herausgabe der Sachwerte gefordert. Erst vor wenigen Tagen hatten sie erreicht, dass Schmitz aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste.


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