Cloud-Angebote aus Deutschland

Made in Germany

14. November 2017, 13:35 Uhr | Andreas Dumont

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Brexit und DSGVO

Der Ausstieg Großbritanniens aus der EU wird auch im Cloud-Business nicht ohne Wirkung bleiben. Durch den Wechselkurs von Pfund und Euro steigen beispielsweise die Preise von Cloud-Services in Großbritannien. Anwender und Firmen prüfen deshalb ganz genau, wo gegebenenfalls Daten ausgelagert werden. Und da kommen dann Länder wie die Niederlande, Frankreich und natürlich auch Deutschland ins Spiel. Leitwerk-Manager Sester konkretisiert: »Das Unternehmen Thru Inc. beispielsweise, Hersteller für Filesharing- und Kollaborationslösungen für Unternehmen, bezieht zukünftige Rechenzentrumsleistungen aus Frankfurt, statt wie zuvor aus Großbritannien. Die Tatsache, dass Daten, die hier gespeichert werden, in Zukunft außerhalb der EU lagern, gilt für viele Unternehmen als problematisch.« Etliche Unternehmen aus der EU, die in Großbritannien tätig sind, dort Niederlassungen unterhalten oder Cloud-Dienste aus Rechenzentren auf britischem Boden beziehen, bereiten sich bereits auf einen »Cloud-Exit« vor. Zudem sind Cloud-Verträge vertraglich häufig auf drei Jahre festgelegt. Dadurch ergibt sich eine gewisse Zurückhaltung für Investitionen in Großbritannien angesichts der drohenden Unsicherheit durch den Brexit. Diesen abwartenden Unternehmen soll der Standort Deutschland schmackhaft gemacht werden.

Auch die kommende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, wird Auswirkungen haben. Zum einen ist vorstellbar, dass rein deutsche Lösungen im gesamteuropäischen Kontext an Relevanz verlieren. Die DSGVO soll für eine EU-weite Harmonisierung des Datenschutzes sorgen, so dass aus Datenschutzsicht eine EU-Cloud das gleiche Vertrauen genießen könnte wie eine deutsche Cloud. Zum anderen könnten Cloud-Pessimisten auf die Idee kommen, dass durch die verschärften Anforderungen das Cloud-Business insgesamt darunter leiden wird.

Beiden Bedenken tritt Sester entgegen: »Mittelfristig gehe ich nicht davon aus, dass Deutschland durch die Datenschutzgrundverordnung der EU in Mitleidenschaft gerät – ganz im Gegenteil: Die Unternehmer und Anwender werden weiterhin wissen wollen, wo Ihre Daten liegen. Gerade bei einem deutschansässigen Rechenzentrumsbetreiber lässt sich diese Frage in Zukunft noch besser beantworten.« Die DSGVO werde die Cloud-Nutzung zu Beginn sicher spürbar bremsen. Nachdem allerdings Unklarheiten geklärt sowie Fallstricke beseitigt seien und eventuell erste richterliche Beschlüsse vorliegen, werde die DSGVO genauso in den Cloud-Alltag integriert werden, wie zuvor andere Vorschriften, Verfahren und Anweisungen. Norwegen und Island sind übrigens keine EU-Mitglieder, gehören jedoch der European Free Trade Association (EFTA) an und haben sich verpflichtet, die DSGVO weitgehend unverändert in ihre Gesetzgebung aufzunehmen.


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