Weil die »Dash Buttons« den Nutzer nicht über den Kaufpreis und andere Bestelldetails informieren, hat das Oberlandesgericht München die Bestellknöpfe verboten.
Mit seinen »Dash Buttons« will Amazon den Einkauf von Verbrauchsartikeln vereinfachen. Ein Druck auf die kleinen Knöpfe genügt, um eine Nachbestellung auszulösen. Den Kaufpreis erfährt der Nutzer vor der Bestellung allerdings nicht – ja nicht einmal, ob tatsächlich die Ware geliefert wird, die er ursprünglich hinterlegt hat, denn Amazon behält es sich vor, andere Artikel zu liefern, beispielsweise falls das gewünschte Produkt nicht verfügbar ist. Schon direkt nach dem Verkaufsstart der Knöpfe im Sommer 2016 hatte daher die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Onlinehändler abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert.
Im vergangenen März entschied dann das Landgericht München, die Buttons würden nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die sehen nämlich vor, dass der Kunde vor dem Kauf über das konkrete Produkt und dessen Preis informiert werden muss. Amazon schickt diese Daten allerdings erst nach dem Kauf an den Nutzer, der sie etwa über die Amazon-App einsehen kann. Zudem fehlt der explizite Hinweis auf den Buttons, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird.
Das Oberlandesgericht München bestätigte gestern die Entscheidung der Vorinstanz, wonach die Buttons nicht gesetzeskonform sind, und lässt laut der Verbraucherzentrale eine Revision am BGH nicht zu. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss Amazon daher seine »Dash Buttons« vom Markt nehmen. »Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber. Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor«, so Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski.
Wie viele der Bestellknöpfe in Deutschland überhaupt im Einsatz sind und wie häufig sie genutzt werden, hat Amazon bisher nicht öffentlich gemacht. Die Frage ist nun, ob und wie der Onlinehändler den Bestellprozess über die Dash Buttons ändert, um ihn rechtskonform zu gestalten. Das deutlich größere Potenzial für ihn dürften wohl sprachgesteuerte Bestellungen über Alexa und Co. bieten. Zudem zeigt sich Amazon überzeugt, der Dash-Button und die zugehörige App stünden im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung. Daher werde man Rechtsmittel einlegen, so das Unternehmen in einem Statement gegenüber CRN. Das Urteil des OLG sei »nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht.«