In Deutschland dürfen Arbeitgeber die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit verbieten, sagt Rechtsexpertin Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Einzige Ausnahme: »Wenn man zu Hause Bescheid geben will, dass man aus dienstlichen Gründen später kommt. Aber das stammt noch aus einer Zeit, bevor es Handys gab.«
Geregelt werden könne dies in einem Anhang zum Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. »In vielen Betrieben wird die private Internetnutzung über lange Zeit einfach geduldet«, sagt Böning. »Das ist dann eine konkludente Erlaubnis.« Ob ausdrücklich oder konkludent: »Es geht immer um eine geringfügige Nutzung, etwa während Pausen oder nach Feierabend«, so die DGB-Expertin. Also kein stundenlanges privates Surfen während der Arbeitszeit.
Um Mitarbeitern auf die Spur zu kommen, dürfen Unternehmen jedenfalls keine verdeckten Spähprogramme einsetzen. Keylogger, die alle Tastatureingaben heimlich protokollieren und Bildschirmfotos schießen, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Juli 2017 für eine Überwachung »ins Blaue hinein« unzulässig.
Die Verlaufsdaten eines Internetbrowsers dürfen dagegen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg für Kontrollen und gegebenenfalls eine Kündigung verwendet werden. Höchstrichterlich wurde die Frage noch nicht entschieden. Gibt es einen Betriebsrat, habe dieser bei der Art und Weise der Kontrollen immer mitzubestimmen, sagt Böning.
Das erste Urteil des Menschenrechtsgerichtshof im Fall des Rumänen erging nicht einstimmig. »Arbeitnehmer geben ihr Recht auf Privatsphäre und Datenschutz nicht jeden Morgen an den Türen ihres Arbeitsplatzes ab«, zitierte der spanische Richter in seinem abweichenden Votum ein EU-Beratungsgremium zum Datenschutz. Internetzugang sei ein Menschenrecht. Deshalb brauche es in Unternehmen transparente interne Regeln für die Internetnutzung, eine konsequente Umsetzung und eine angemessene Durchsetzungsstrategie. An all dem habe es in dem rumänischen Unternehmen völlig gefehlt.
Auch Rechtsexpertin Böning sagt: »Wenn es keine Regelung gibt, laufen beide Seiten Gefahr, dass es zu Missverständnissen kommt.«