CRN Interview - Flut von Raubkopien

So gefährlich sind dubiose Download-Keys

29. Oktober 2014, 16:23 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Illegale Office-Angebote gefährden die Kunden

CRN: Unter anderem gibt es in diesem und anderen Shops derzeit immer wieder das eigentlich als Volumenlizenz vertriebene »Office 2013 Professional Plus - 2 PC - 32/64-Bit«, in diesem Fall für 140 Euro. Können Sie uns erklären, wie solche Angebote zustande kommen?
Elmsheuser: Es ist richtig, dass in der letzten Zeit immer mehr Händler das Programm „Microsoft Office 2013 Professional Plus“ anbieten, obwohl Microsoft diese Version nicht über den freien Handel vertreibt, sondern nur direkt an Volumenlizenzkunden lizenziert.
Derartige Händler behaupten nicht einmal, die Software bzw. die zugrundeliegende Lizenz direkt von Microsoft oder einem Volumenlizenzkunden erworben zu haben. Sie liefern ihren Kunden meist nur einen Product Key und einen Download Link, ohne den Kunden zu erklären, wie diese auf diese Weise eine Lizenz zur Nutzung der Software erlangen sollen. Da aber die Kunden den Erwerb des nötigen Nutzungsrechts gegenüber Microsoft bzw. den Gerichten konkret dartun und beweisen müssen (OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2010, Az.: 11 U 69/09 m.w.N.), muss sich sowohl der Kunde - der einen bloßen Produkt-Key zusammen mit einem Download Link erwirbt - als auch der Händler - der diese Kombination als angebliche Lizenz anbietet - sicherstellen, dass zugleich die nötige Nutzungsbefugnis übertragen wird.
Die bloße Übermittlung eines Product Keys zusammen mit einem Download Link ist hierzu nicht ausreichend. Denn der bloße Umstand, dass Product Keys die Installation und Nutzung der Software faktisch ermöglichen, bedeutet es nicht automatisch, dass der Erwerber eines Keys die Software auch rechtlich nutzen darf. Dies hat das OLG Frankfurt Anfang des Jahres für Microsoft Product Keys entschieden, die sich auf Microsoft Echtheitszertifikaten für das Betriebssystem „Microsoft Windows“ befinden (Entscheidung vom 30.01.2014, Az.: 11 W 34/12).
Wenn ein vermeintliches Nutzungsrecht für Microsoft Software also nicht direkt von Microsoft erworben wird – wie dies bei den vorliegenden Office 2013 Professional Plus Angeboten der Fall ist - muss eine lückenlose Vertragskette bis hin zu Microsoft nachgewiesen werden. Sobald diese Vertragskette eine Lücke aufweist, ist der Nachweis der Nutzungsbefugnis nicht erbracht (siehe Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage, § 31, Rn. 24). Zudem muss nachgewiesen werden, dass etwaige Vorerwerber die Software bei sich unbrauchbar gemacht haben (BGH, Entscheidung vom 17.07.2013, Az.: I ZR 129/08). Aus dieser BGH Entscheidung ergeben sich noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor „gebrauchte Software“ genutzt werden darf.


  1. So gefährlich sind dubiose Download-Keys
  2. Illegale Office-Angebote gefährden die Kunden
  3. Vorsicht vor Preisbrechern

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