Der Rechtsanwalt gibt Tipps, wie sich die Abmahngefahr bannen lässt.
1. Den eigenen Facebook-Account sollten Anwender nur für Freunde zugänglich machen. So sind die Leser bekannt und Außenstehende haben keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen.
2. Beim Anbieten von fremden Links ist es ratsam, stets auf die Vorschau-Bilder verzichten.
3. Generell ist es am besten, immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anzubieten.
4. Wenn man fremde Inhalte postet werden, dann sollte das immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe geschehen.
5. Im Zweifelsfall gilt: lieber einmal auf einen Post verzichten. Das ist immer dann zu empfehlen, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.