Facebooks Gefällt-mir-Button arbeitet mit Cookies, die auf dem Rechner der Seitenbesucher platziert werden. Der Browser baut die Verbindung zum Facebook-Server aus – Daten fließen. »Das widerspricht deutschen und europäischen Datenschutzstandards, die eine Weitergabe stets nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erlauben«, so Schuldzinski.
Auch werden Daten von Nutzern abgegriffen, die überhaupt keinen eigenen Facebook-Account besitzen. Der Verbraucherzentralevorstand vergleicht die Praxis mit Orwells Big Brother, denn auch aus anonymen Daten werden Benutzerprofile angelegt, auf die Facebook zugreift, wenn sich die Nutzer mit der gleichen IP-Adresse doch mal beim sozialen Netzwerk anmelden sollten.
Ein bloßer Hinweis über diese Datenweitergabe reicht den Verbraucherschützern nicht. »Ein Passus im Kleingedruckten, dass das Unternehmen keinen Einfluss auf den Umfang der Daten hat, die das soziale Netzwerk mit Hilfe der Plugins erhebt, liefert kein stichhaltiges Alibi. Ebenso wenig der Verweis auf Facebook«, so Schuldzinski. Notwendig sei eine echte Aufklärung über die Datensammlung und –verwertung. Nicht nur die Unternehmen, sondern auch Facebook selbst soll von den Maßnahmen der Verbraucherschützer getroffen werden, denn: Persönliche Daten sind für Facebook bares Geld wert. »Die rechtlichen Schritte gegen die Implementierung der Schaltfläche sind daher ein Weg, um dem gesetzeswidrigen Datenzugriff dieses sozialen Netzwerks Einhalt zu gebieten.«