Mehrere Verstöße gegen rechtliche Vorgaben

Verbraucherschützer wollen Dash-Button gerichtlich stoppen

16. September 2016, 9:04 Uhr | Daniel Dubsky

Die Verbraucherzentrale NRW will vor Gericht klären, ob der Dash-Button von Amazon hierzulande zulässig ist. Nach Meinung der Verbraucherschützer verstößt er gleich gegen eine ganze Reihe von Vorschriften.

Bereits kurz nachdem Amazon angekündigt hatte, seinen Dash-Button auf den deutschen Markt zu bringen, hatten Verbraucherschützer den Bestellknopf harsch kritisiert. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Online-Händler ab – und kündigte nun an, da dieser nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, gerichtlich klären zu wollen, ob der Dash-Button zu den derzeitigen Bedingungen weiterhin verkauft werden darf.

Wie jeder andere Händler müsse sich Amazon an die geltenden rechtlichen Vorgaben halten, monieren die Verbraucherschützer. Mit dem Dash-Button verstoße das Unternehmen jedoch gleich gegen mehrere Regelungen. So fehle auf dem Button etwa der Hinweis, dass per Knopfdruck eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird, wie es bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben ist. Ebenso fehle eine Anzeige wichtiger Informationen, etwa des Preises oder wesentlicher Produkteigenschaften. Diese erhalte der Nutzer aber erst nach der Bestellung per App. Gerade wegen der Nutzungsbedingungen sei das problematisch, so die Verbraucherzentrale, denn Amazon behalte sich das Recht vor, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern und den Kunden nur bei Steigerungen um mehr als zehn Prozent zu informieren. Ebenso kann Amazon laut den Klauseln einen Ersatzartikel verschicken, wenn das gewünschte Produkt nicht verfügbar ist.

Letztlich könne der Händler auch seine eigenen Versprechungen von der schnellen Lieferung nicht halten. Bei einem Testkauf sei das Lieferdatum der 20. Oktober gewesen, so die Verbraucherschützer: »Das offenbarte allerdings nur der Blick in die App. Dies Beispiel verdeutlicht, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten vor Vertragsabschluss für Kunden ist.«


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