Neue Pfändungsfreigrenzen: Kleine Erhöhung, große Wirkung

Warum Unternehmen die neuen Pfändungsfreigrenzen beachten sollten

18. August 2017, 13:54 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Arbeitnehmer kann Differenz einklagen

CRN: Warum sollten Unternehmen die neuen Pfändungsfreigrenzen unbedingt kennen und beachten?

Fehl-Weileder: Weil ihnen andernfalls unter Umständen nicht nur ein großer Mehraufwand droht, sondern auch eine spürbare finanzielle Belastung. Das lässt sich am besten an einem Beispiel zeigen: Stellen Sie sich vor, dass ein Mitarbeiter Schulden hat und sein Lohn gepfändet wird. Überweist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus Unwissenheit weniger als den unpfändbaren Grundbetrag – also etwa auf Basis der alten Grenze von 1.073,88 Euro, kann der Arbeitnehmer die Differenz einklagen. Er fordert die Differenz von 59,92 Euro vom Arbeitgeber zurück, der ihm diese bezahlen muss. Zusätzlich – wenn das Ganze vor Gericht ging - muss der Arbeitgeber sämtliche Prozesskosten tragen. Da kann schnell eine ordentliche Summe zusammenkommen.

CRN: Kann sich der Arbeitgeber die Differenz dann nicht von dem Gläubiger zurückholen?

Fehl-Weileder: Das könnte er zwar, da der Gläubiger die Differenz ja zu viel erhalten hat. Nur ist es natürlich umständlich und zeitraubend, den Betrag zurückzufordern. Hinzu kommt, dass sich der Arbeitgeber die Mehrkosten für den Extra-Aufwand nicht vom Gläubiger bezahlen lassen kann – auch wenn der für die Lohnpfändung verantwortlich ist. Denn der Fehler liegt ja beim Arbeitgeber. Die Mehrkosten vom Lohn oder vom pfändbaren Betrag des Arbeitnehmers einzubehalten ist nur dann möglich, wenn mit dem Arbeitnehmer vertraglich eine sogenannte Kostenüberbürdung vereinbart wurde. Sie sehen also, dass es schwierig ist, die zu viel gezahlte Differenz zurückzuholen. Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb dafür, das Geld abzuschreiben.


  1. Warum Unternehmen die neuen Pfändungsfreigrenzen beachten sollten
  2. Arbeitnehmer kann Differenz einklagen
  3. Arbeitgeber zahlt doppelt
  4. Was ist ein P-Konto?

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