Veraltet ist auch die Bezeichnung des Produkts, um das gestritten wird: »Es ist wirklich wichtig zu bemerken, dass es kein Produkt »Office365« gibt, dass prüfbar wäre. Office365 ist ein Oberbegriff für eine ganze Produktgruppe. Und selbst dieser Oberbegriff ist inzwischen veraltet, weil es derzeit zwei Produktgruppen gibt, nämlich Office365 und Microsoft365«, so Diercks. Ihr stellt sich die Frage: »Was ist denn hier überhaupt geprüft worden!?« Sie wisse das bis heute nicht.
Knappe Entscheidung
Diercks verweist ferner darauf, wie sehr in der DSK um eine Wertung gerungen wurde, ob der Einsatz von »Office 365« nun datenschutzkonform sei oder nicht. Die Entscheidung, sich gegen eine datenschutzkonforme Nutzung von »Office 365« auszusprechen, fiel mit 9:8 nämlich »äußert knapp« aus. Aufsichtsbehörden von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und dem Saarland hätten Bedenken geäußert, zitiert Diercks, dass sie »die Bewertung des Arbeitskreises Verwaltung vom 15. Juli 2020 zwar als relevante Arbeitsgrundlage, aber noch nicht als entscheidungsreif angesehen«.
Klar ist, dass nichts klar ist
Fazit von Nina Diercks: Klar sei hoffentlich, »dass der Einsatz von Office365 oder Microsoft365 eben nicht seit heute klar datenschutzwidrig ist«. Dass man sich als Unternehmen »leider (noch?) nicht darauf verlassen kann, dass die Produkte und Pläne von 365 einfach ohne jedwede Konfiguration der Grundeinstellungen oder jedenfalls die Nachprüfung dieser Konfiguration datenschutzkonform genutzt werden kann«.
Das letzte Wort in Sachen Microsoft und Datenschutz ist längst noch nicht gesprochen, es werden wohl deren Wörter und Interpretationen noch viele folgen. Es steht zu befürchten, dass sie noch mehr Irrungen und Wirrungen hervorbringen. Unter die Räder kommt dabei der Nutzer, der sich auf Datenschutz und ihre kompetenten Vertreter vor allem aus Behörden verlassen möchte.