Infrastruktur

Hightech auf der sicheren Seite

14. Oktober 2011, 14:39 Uhr | M.A. Marianne Walz und Dipl.-Ing. Gerd Trommer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Redundanz und Remote

In einer Organisation, die Produkte des Spitzen-Engineerings erzeugt, rangiert im 21. Jahrhundert die Rechentechnik an vorderster Position der Betriebsmittel. Sicherheit der EDV- und IT-Anlagen steht folgerichtig im Vordergrund. Im umfassenden Sinne bedeutet dies neben der Datensicherheit auch die uneingeschränkt störungsfreie Verfügbarkeit der elektronischen Speicher- und Rechenkapazität mit Schutz vor Brand, Blitz, Diebstahl, Vandalismus sowie vor Klima-, Wasser- und anderen Umweltschäden. Zudem, so Karl Bader: „Unser neues Rechenzentrum brauchen wir identisch mit dem vorherigen, das heißt mit diesem vollkommen redundant und kompatibel.

Die Kriterien für die geplante und beschlossene professionelle Sicherheitslösung fasst Karl Bader in den Stichworten Reserve, Redundanz und Remote zusammen. Er beschreibt: „Erstens: Die Komplettlösung für alle sicherheits- und verfügbarkeitsrelevanten Einflüsse sollte ein kompaktes, eingehaustes Rechenzentrum mit ausreichenden Kapazitätsreserven sein, so dass wir für die nächste Zukunft gerüstet sind.

Zweitens: Wir wollen die ausfallsichernde Redundanz der erforderlichen Medien; Kühlung, Klima sowie Strom. Gleichfalls redundant wünschen wir auch die Datenbasis, das heißt bei Totalausfall in Weißig muss unser zuvor genutztes Rechenzentrum im Weißen Hirsch als Bypass möglichst unverzüglich arbeitsfähig sein. Wir müssen in jedem Fall unsere laufenden Rechenoperationen zu Ende führen und anschließend ordnungsgemäß herunterfahren können, um Schaden abzuwenden.

Und Drittens: Wir brauchen im Ernstfall die Hilfe sofort, also Fernbedienbarkeit, -diagnose, -wartung und -service des verantwortlichen professionellen Dienstleisters für die komplette, technisch-funktionell ausgereifte Gesamtlösung. So halten wir einerseits unsere internen Kapazitäten für Kernaufgaben frei und sind andererseits von externen Zwischenlösungen unabhängig – zumindest innerhalb der Karenzzeit zwischen eventuellem Ausfall und Wiederherstellen der ausgefallenen Teilfunktion.“ Er fügt hinzu: „Während des Aufbauens und Installierens soll der Dienstleister unsere bestehende Infrastruktur nicht beeinträchtigen und nur minimale Betriebsfläche beanspruchen. Das Inbetriebnehmen der neuen Lösung darf die laufenden Prozesse nicht unterbrechen.“

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