Als Erstes gilt es, den Fehler schnell zu erkennen und sicherzustellen, dass es im Zusammenhang mit der Preispanne zu keinen weiteren Bestellungen kommen kann. Weiterhin müssen Kunden, die aufgrund des Preisfehlers im System die vermeintlichen Schnäppchen erstanden haben, schnell und serviceorientiert angeschrieben werden. Freundlich aber bestimmt sollten Online-Händler sie darauf hinweisen, dass zwischen ihnen im Regelfall kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Webshop-Betreiber die Bestellungen der Kunden im juristischen Sinne noch nicht angenommen hat. Die per Gesetz vorgeschriebene automatische Eingangsbestätigung ist keine derartige Vertragsannahme, wenn darin nicht die Begriffe »Auftragsannahme« oder »Bestellbestätigung« enthalten sind. Viele Webshops verwenden AGBs, die eine Vertragsbestätigung erst mit der Zustellung der Ware vorsehen. In solchen Fällen können Online-Händler die Bestellung des Kunden einfach nicht annehmen, ohne weitere Besonderheiten beachten zu müssen.