Daniel Huber von der IT-Recht-Kanzlei empfiehlt, Mustertexte bereit zu halten, um wie gefordert im Fall der Fälle schnell und richtig reagieren zu können. Interessierte Online-Händler können sich direkt an die IT-Recht-Kanzlei in München wenden (URL in der Infozeile).
Mit einem rechtlich einwandfreien Mustertext und einer schnellen Reaktion gegenüber dem Kunden müssen Online-Händler nicht den finanziellen Ruin fürchten, weil im Online-Shop irrtümlich falsche Preise angegeben wurden. Das beweisen auch die oben genannten Preispannen in den vergangenen Wochen. In allen genannten Fällen reagierten die betroffenen Etailer schnell und fochten den Kauf gegenüber den Schnäppchenjägern vorsorglich an. Kein einziges Mal mussten die Händler die zu günstig angebotenen Produkte doch noch verkaufen.