Novelle des Elektro- und Elektrogerätegesetzes in Kraft

ElektroG: Neue Pflichten für ITK-Händler

9. November 2015, 12:05 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Stationärer und Online-Handel betroffen

Stationärer und Online-Handel betroffen

Stationäre Händler müssen die Rücknahmestellen entweder direkt in ihrem Geschäft oder in unmittelbarer Nähe dazu einrichten. Möglich sind auch gemeinsame Rücknahmestellen mehrerer Händler – aber nur, wenn deren Geschäfte nah beieinander liegen. Dies wäre zum Beispiel in einem Einkaufszentrum der Fall. Reine Onlinehändler, die naturgemäß über kein Ladenlokal verfügen, müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endkunden schaffen. Der Händler muss diese nicht zwingend selbst einrichten und betreiben. Er kann auch mit dem stationären Einzelhandel kooperieren oder Rücksendemöglichkeiten für EAG schaffen. Fakt ist aber: Insbesondere für den Onlinehandel wird es schwierig werden, ein Rücknahmesystem anzubieten, das dem ElektroG entspricht. Egal für welche Rücknahmemöglichkeit sich Händler entscheiden, die Rückgabe von EAG muss für Endkunden kostenlos sein.


  1. ElektroG: Neue Pflichten für ITK-Händler
  2. Stationärer und Online-Handel betroffen
  3. Rücknahme mit Besonderheiten
  4. Weitergabe oder Verwertung?

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