Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist vor kurzem in Kraft getreten. Seine Änderungen bedeuten für den ITK-Handel umfassende neue Pflichten. Insbesondere für den Onlinehandel wird es schwierig.
Ziel des neuen ElektroG ist, dass künftig mehr Elektroaltgeräte (EAG) umweltgerecht entsorgt werden. Bislang ist es noch oftmals der Fall, dass Verbraucher ihre EAG gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgen. Deshalb wird die Rücknahmepflicht für EAG, die bisher nur für Hersteller galt, auf die Händler ausgeweitet. Sie müssen EAG künftig nicht nur kostenfrei zurücknehmen, sondern darüber hinaus umfangreiche Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten beachten.
Die neue Rücknahmepflicht gilt für den stationären Handel, aber auch für den »Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln« – also insbesondere den Onlinehandel. Alle Händler, die mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche (stationär) beziehungsweise Versand- und Lagerfläche (online) spezifisch für Elektro- und Elektronikgeräte betreiben, müssen künftig EAG kostenfrei zurücknehmen. Wichtig ist: Die Rücknahmestellen müssen die Händler spätestens neun Monate, nachdem das ElektroG in Kraft getreten ist, eingerichtet, angezeigt und in Betrieb genommen haben.