Seit dem 18. April gelten neue Regelungen bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge. Das Verfahren wurde digitalisiert, doch zunächst ist die E-Vergabe freiwillig – erst in zweieinhalb Jahren wird sie zur Pflicht.
Mit einem neuen Vergaberecht für öffentliche Aufträge setzt die Bundesrepublik die Vergaberechtsrichtlinien der EU um. Wichtigste Neuerung: Die Vergabe kann nun komplett digital abgewickelt werden – von der Bekanntmachung über die Angebotsabgabe bis zum Zuschlag. Derzeit ist die E-Vergabe noch freiwillig, erst ab dem 18. Oktober 2018 wird sie zur Pflicht. Doch trotz der zweieinhalbjährigen Übergangsfrist lohnt es sich für Fachhändler und Systemhäuser, sich schon jetzt mit dem elektronischen Verfahren vertraut zu machen. Wer die neuen Regeln von Anfang an beherrsche, sichere sich einen echten Vorteil gegenüber Wettbewerbern, so die Einschätzung von Monika Prell, Rechtsanwältin bei der Bitkom-Tochter Bitkom Consult.
Bei der elektronischen Vergabe müssen alle Vergabeunterlagen komplett und unentgeltlich bereitgestellt werden, sobald der Auftrag bekannt gemacht wird. Interessierte Unternehmen können die Unterlagen direkt abrufen – anonym, denn die bisherige Registrierungspflicht entfällt. Um Bieterfragen und Antworten des Auftraggebers einsehen zu können, ist allerdings eine Registrierung notwendig.
Da die Angebotsfristen verkürzt wurden, bei der E-Vergabe im offenen Verfahren von 52 auf 30 Tage, müssen Unternehmen allerdings schneller werden und unter Umständen interne Prozesse anpassen. Mehr Zeit bleibt dagegen bei Vergabeverstößen: Diese müssen nicht mehr unverzüglich gerügt werden, sondern innerhalb von zehn Tagen.
Bei der Bewertung der Angebote zählen zudem nicht mehr nur rein wirtschaftliche Aspekte. Der öffentliche Auftraggeber muss nun auch weiche Faktoren wie soziale, umweltbezogene, qualitative und Innovationsaspekte berücksichtigen. Auch die Erfahrung des Personals kann er in die Bewertung mit einbeziehen – vorausgesetzt, dass sie die Auftragserfüllung erheblich beeinflusst. Das kann durchaus ein Vorteil für kleine, spezialisierte Anbieter sein.