Passen ITK-Unternehmen ihre AGB nicht an die Richtlinie an, drohen negative Überraschungen. Denn Zahlungsziele, die länger als 30 Tage sind, gelten jetzt als unangemessen lang. Kann das Unternehmen nicht nachweisen, dass die Zahlungsziele in seinen AGB trotzdem angemessen sind, wird die entsprechende Klausel unwirksam. An ihre Stelle tritt eine gesetzliche Regelung, nach der sich der Schuldner bereits 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung im Verzug befindet.
Er muss dann nicht nur die Verzugszinsen, sondern auch die Pauschale von 40 Euro und etwaige Rechtsverfolgungskosten bezahlen – und das hätte mit großer Wahrscheinlichkeit keinen positiven Effekt auf die Geschäftsbeziehung.