Neue EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Geschäfte mit EU-Kunden: So kommen Sie schneller an Ihr Geld

12. Oktober 2015, 12:18 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Negative Überraschungen vermeiden

Negative Überraschungen vermeiden

Passen ITK-Unternehmen ihre AGB nicht an die Richtlinie an, drohen negative Überraschungen. Denn Zahlungsziele, die länger als 30 Tage sind, gelten jetzt als unangemessen lang. Kann das Unternehmen nicht nachweisen, dass die Zahlungsziele in seinen AGB trotzdem angemessen sind, wird die entsprechende Klausel unwirksam. An ihre Stelle tritt eine gesetzliche Regelung, nach der sich der Schuldner bereits 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung im Verzug befindet.

Er muss dann nicht nur die Verzugszinsen, sondern auch die Pauschale von 40 Euro und etwaige Rechtsverfolgungskosten bezahlen – und das hätte mit großer Wahrscheinlichkeit keinen positiven Effekt auf die Geschäftsbeziehung.


  1. Geschäfte mit EU-Kunden: So kommen Sie schneller an Ihr Geld
  2. Was muss angepasst werden:
  3. Negative Überraschungen vermeiden
  4. Forderungsmanagement wird oft vernachlässigt
  5. Wahl eines externen Dienstleisters

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+