Rook, der stets seine Unschuld beteuert hatte, sagte nach der Urteilsverkündung, »ich freue mich riesig«. Der 54-Jährige will zur vollständigen Rehabilitation auch eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens erreichen. Dafür gebe das Schleswiger Urteil ihm »eine Menge Rückenwind«.
Zwar hat ein Zivilurteil grundsätzlich keine Bindungswirkung für ein Strafurteil, wie Rooks Anwalt Magnus Dühring vor der Urteilsverkündung sagte. Doch in diesem Fall hätten sich aus dem Zivilurteil aus Itzehoe nicht nur neue Tatsachen, sondern auch ein Alternativsachverhalt mit anderen Akteuren ergeben. Die Faktenlage sei aus ihrer Sicht so gut, dass eine erfolgreiche Wiederaufnahme erreicht werden könne. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Landgericht München I hatte Rook Beschwerde eingelegt. Diese liegt seit dem 20. April 2018 beim OLG München. Die Prüfung ist nach Angaben eines dortigen Gerichtssprechers noch nicht abgeschlossen.