Samsung hat gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts Berufung eingelegt. Damit geht der Tablet-Streit von Apple und Samsung in Deutschland in die nächste Runde.
Der Tablet-Streit zwischen Apple und Samsung geht in die nächste Instanz. Samsung hat gegen das Urteil Düsseldorfer Landgerichts Berufung eingelegt. Die Berufung muss innerhalb der kommenden zwei Monate begründen werden, so das nun zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag. Im Anschluss hat Apple Gelegenheit zur Erwiderung. Erst dann folgt ein Termin zur mündlichen Verhandlung. Samsung wird somit das Weihnachtsgeschäft mit seinem Tablet-Computer in Deutschland verpassen.
Apple liefert sich mit Samsung schon seit längerem eine gerichtliche Schlammschlacht. Dabei wirft der Hersteller des iPads Samsung vor, mit seinem Galaxy Tab geschützte Design-Muster zu verletzen. Schon vergangene Woche bestätigte das Landgericht seine Einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)
Gegenstand des Verfahrens ist nur das äußere Aussehen des Samsung-Tablets. Bereits 2004 hatte sich Apple Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als so genanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Aufgabe des Gerichts ist das
Abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht oder nicht. Dabei soll kein direkter Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad angestrengt werden.