Finanzielles Risiko durch insolventen Geschäftspartner

So schützen Sie sich gegen Insolvenzanfechtung

29. März 2016, 16:15 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Nur noch gegen Vorkasse liefern

Nur noch gegen Vorkasse liefern

Eine konkrete Möglichkeit kann sein, den Geschäftspartner künftig nur noch gegen Vorkasse zu beliefern. Maßgeblich ist dabei, dass Leistung und Gegenleistung wirtschaftlich gleichwertig sind und in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Fakt ist: Unternehmen haben in einem solchen Fall nichts zu verlieren. Entweder lässt sich ihr Geschäftspartner auf die neuen Zahlungsmodalitäten ein oder sie müssen mit dem erhöhten Risiko leben, dass die Zahlung des Geschäftspartners – sollte sie doch noch erfolgen – später durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert wird.

Unternehmen schützen erhaltene Zahlungen aber auch besser vor der Insolvenzanfechtung, wenn ihr Geschäftspartner vereinbarungsgemäß und unmittelbar bezahlt. Geht die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ein, nachdem die Leistung oder Lieferung erbracht wurde, ist sie als sogenanntes Bargeschäft normalerweise vor der Insolvenzanfechtung besonders geschützt. Handelte aber das insolvente Unternehmen in dem Bewusstsein, dass ein Bargeschäft andere Gläubiger benachteiligt und hatte das Unternehmen Kenntnis hiervon, helfen in der Regel auch die Privilegien des Bargeschäfts nicht mehr und es gibt nur noch wenig Möglichkeiten (neben einer Bürgschaft), Zahlungen „insolvenzfest“ zu machen.


  1. So schützen Sie sich gegen Insolvenzanfechtung
  2. Nur noch gegen Vorkasse liefern
  3. Geschäftsführer kann persönlich haften
  4. Gesetzgeber will Rechtssicherheit verbessern
  5. Insolvenzanfechtung: Niedrige Hürden, große Auswirkungen

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+