Die Insolvenzanfechtung und die mit ihr verbundenen finanziellen Risiken beschäftigen inzwischen auch die deutsche Politik. So ist im Koalitionsvertrag der politische Wille nach einer Beschränkung der sogenannten Vorsatzanfechtung festgehalten, nach der Zahlungen bislang bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückgefordert werden können. Das Ziel des Gesetzgebers: Das Insolvenzanfechtungsrecht soll für den Geschäftsverkehr kalkulier- und planbarer werden – unter anderem soll die Frist für die Vorsatzanfechtung auf vier Jahre verkürzt werden.
Ende September 2015 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz bis Mitte 2016 in Kraft tritt. Doch eines ändert sich auch mit den neuen Regelungen nicht. Um die finanziellen Risiken aus der Insolvenzanfechtung ausschließen zu können, gilt für Unternehmen aus der ITK-Branche weiterhin der Grundsatz: Vorsicht ist besser als Nachsicht!