Die Insolvenzanfechtung kann aber nicht nur für betroffene Unternehmen finanzielle Nachteile haben. Für die Geschäftsführer besteht das Risiko, dass sie sich gegenüber ihrem eigenen Unternehmen haftbar machen. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Unternehmen bereits erhaltene Beträge zurückzahlen muss, weil der Geschäftsführer ein Anfechtungsrisiko pflichtwidrig nicht berücksichtigt hat.
Die Geschäftsführer sollten sich daher des Risikos der Insolvenzanfechtung bewusst sein und entsprechend handeln. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, den Sachverhalt bei Zweifeln juristisch überprüfen zu lassen. Generell sollten Geschäftsführer zudem prüfen, ob ihre D&O-Versicherung den Schutz gegen Haftungsrisiken aus der Insolvenzanfechtung umfasst.