Die neue EU-Erbrechtsverordnung

Vererben in der EU - was Unternehmer beachten müssen

29. September 2015, 13:11 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Die EU-Erbrechtsverordnung

Vera Niedermeyer
Vera Niedermeyer
© Heuking Kühn Lüer Wojtek

Die EU-Erbrechtsverordnung

Die EU-Erbrechtsverordnung gilt seit dem 17. August 2015 für Nachlassfälle in der Europäischen Union – mit Ausnahme von Großbritannien, Dänemark und Irland. Wer innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten lebt, vererbt jetzt grundsätzlich nach der neuen Verordnung. Die EU-Erbrechtsverordnung ist aber nicht gänzlich auf die EU beschränkt, vielmehr entfaltet sie eine sogenannte universelle Wirkung. Das bedeutet, dass nach der Verordnung auch das Erbrecht eines Nicht-EU-Mitgliedstaates, eines sogenannten Drittstaats, zur Anwendung gelangen kann. So vererbt beispielsweise ein Deutscher, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz und in seinem Testament keine anderweitige Rechtswahl getroffen hat, nach Schweizer Recht.

Wichtig ist: Die EU-Erbrechtsverordnung stellt kein einheitliches materielles EU-Erbrecht dar. Das heißt, dass jeder EU-Mitgliedsstaat weiterhin selbst bestimmt, unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel jemand Erbe wird oder wie hoch etwaige Pflichtteilsansprüche sind. Gleiches gilt für die Erbschaftsteuer. Jedes Land entscheidet weiterhin selbst, ob es eine Erbschaftsteuer erhebt oder nicht. Doppelbesteuerungen sind also nach wie vor möglich. Die grenzüberschreitende Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von erbrechtlichen Entscheidungen und das europäische Nachlasszeugnis regelt die EU-Erbrechtsverordnung hingegen für ihren gesamten Geltungsbereich neu.

Die Autorin:

Vera Niedermeyer ist deutsche Rechtsanwältin und Salaried Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, einer der größten im Wirtschaftsrecht beratenden Sozietäten in Deutschland. Vom Züricher Standort aus berät sie zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Deutschland Unternehmer und deren Familien auf nationaler und internationaler Ebene in ihren persönlichen und geschäftlichen rechtlichen Belangen.


  1. Vererben in der EU - was Unternehmer beachten müssen
  2. Das Windhundprinzip
  3. Unklarheiten vermeiden
  4. Vergleich und Prüfung können sich lohnen
  5. Die EU-Erbrechtsverordnung

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