Der Gesetzgeber hat die Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen. Auch wenn das für Unternehmen aus der ITK-Branche grundsätzlich eine gute Nachricht ist, müssen sie weiter vorsorgen, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Geld zurückzahlen, das man von seinem Kunden für eine erbrachte Dienstleistung oder ein geliefertes Produkt erhalten hat – zum Teil bereits vor mehreren Jahren? Das klingt für viele zunächst wohl eher nach einem schlechten Scherz als nach einer gerechtfertigten Forderung. Gleichwohl gehen jeden Tag bei zahlreichen Unternehmen in Deutschland – auch aus der ITK-Branche – Briefe mit einer solchen Forderung ein.
Grund dafür ist die sogenannte Insolvenzanfechtung. Die Folge: Als sogenannter Anfechtungsgegner muss das Unternehmen, das einen solchen Brief erhält, dem Insolvenzverwalter in der Regel die angefochtene Zahlung erstatten. Auf seiner Forderung blieb es – mit Ausnahme einer etwaigen Insolvenzquote – sitzen! Fakt ist: Die finanziellen Risiken für Unternehmen durch die Insolvenzanfechtung sind groß! Um sie zu reduzieren, hat der Bundestag am 16. Februar 2017 neue gesetzliche Regelungen verabschiedet.