Rechtliche Klarheit wird es aber trotzdem erst in einigen Jahren geben, wenn der Bundesgerichtshof die ersten Anfechtungsfälle nach dem neuen Recht entschieden und die zahlreichen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffe konkretisiert hat, die das Gesetz enthält. So oder so werden die finanziellen Risiken der Insolvenzanfechtung durch die neuen Regelungen nicht völlig ausgeschlossen, sondern nur reduziert.
Unternehmen aus der ITK-Branche müssen das Anfechtungsrisiko also auch weiterhin in ihrer Bilanz berücksichtigen. Denn auch wenn es weniger oft sein wird als bislang – am Ende kann es trotz des neuen Gesetzes weiterhin dazu kommen, dass die Unternehmen bereits erhaltene Zahlungen wieder herausgeben müssen und auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Vorsorge bleibt also bei der Insolvenzanfechtung das A und O – Reform hin oder her.