Reform der Insolvenzanfechtung

Vorsorge bleibt bei Insolvenzanfechtung das A und O!

6. April 2017, 16:08 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Neuerungen reduzieren finanzielle Risiken

Trotz der zunächst bestehenden rechtlichen Unsicherheit sind die neuen Regelungen für Unternehmen aus der ITK-Branche aber grundsätzlich eine gute Nachricht. Denn der Gesetzgeber hat viele Punkte aufgegriffen und verbessert, die Unternehmen behindert haben oder durch die sie sich bisher großen finanziellen Risiken ausgesetzt haben. Das Gesetz umfasst unter anderem folgende Neuerungen:

· Die Frist bei der sogenannten Vorsatzanfechtung wird von zehn auf vier Jahre verkürzt. Unternehmen aus der ITK-Branche wissen jetzt bereits nach vier und nicht erst nach zehn Jahren, dass sie ihre Zahlung definitiv behalten dürfen.

· Vereinbart ein Unternehmen aus der ITK-Branche mit seinem Kunden eine Ratenzahlung, ist dies nicht mehr automatisch ein Indiz dafür, dass das Unternehmen (Anfechtungsgegner) wusste, dass der Kunde (Schuldner) zahlungsunfähig ist. Zahlungen aus derartigen Vereinbarungen können damit schwerer angefochten werden als bisher.

· Ein Unternehmen aus der ITK-Branche muss den angefochtenen Betrag erst ab dem Zeitpunkt verzinsen, zu dem Verzug eingetreten ist – in der Regel, wenn er vom Insolvenzverwalter eine Mahnung erhält. Bislang mussten Zinsen (aktuell etwa 4,12 Prozent pro Jahr) automatisch ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gezahlt werden – also weitaus früher.

Durch das neue Gesetz werden die finanziellen Risiken, die die Insolvenzanfechtung zweifelsohne hat, für den Geschäftsverkehr reduziert und berechenbarer. Gleichwohl ist und bleibt es wichtig, dass Unternehmen aus der ITK-Branche ihr Bewusstsein für die Insolvenzanfechtung schärfen: Denn Unwissenheit schützt nicht vor Insolvenzanfechtung, aber man kann diese Gefahren durch eigenes Handeln weitgehend reduzieren.


  1. Vorsorge bleibt bei Insolvenzanfechtung das A und O!
  2. Rechtliche Klarheit erst in einigen Jahren
  3. Schutz ist möglich
  4. Neuerungen reduzieren finanzielle Risiken
  5. Auf einen Blick: Insolvenzanfechtung - das Ziel ist Gerechtigkeit

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