Gutachten zur Frequenzverlängerung

Auf der Suche nach einem chancengerechten Vergabeverfahren

21. Februar 2024, 11:10 Uhr | Sabine Narloch
© 1&1

Wie geht es weiter im Hinblick auf die Frequenzausstattung für 1&1? Bei der Beantwortung dieser Frage könnte ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Professor Udo Di Fabio helfen.

Seit dem Start des 1&1 Mobilfunknetzes hat Deutschland mit der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica wieder vier Anbieter. Doch um sein Netz wettbewerbsfähig betreiben zu können, benötigt 1&1 wie jeder andere Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Ab Januar 2026 sollen im regulären Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) Frequenzen zur erneuten Zuteilung an die Netzbetreiber zur Verfügung stehen. In einem aktuellen Konsultationspapier wurde durch die BNetzA anstatt der bisher üblichen Auktion eine sogenannte Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte an Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica erwogen.

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur wird der Sachverhalt geschildert, dort erläutert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Wir erwägen, die bestehenden Nutzungsrechte zu verlängern, um kurzfristig ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen.“

Gutachten sieht mehrere Aspekte kritisch

Nun hat 1&1 hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Erstellt hat dies der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverfassungsrichters Professor Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio. Er kommt demnach zum Schluss, dass eine Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der etablierten Netzbetreiber gegen Verfassungsrecht verstoßen und 1&1 unrechtmäßig diskriminieren würde.

Die Zuteilung von Frequenzen als knappes Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen sei demnach verfassungsrechtlich gebunden. Die strikte Gleichbehandlung aller Markteilnehmer sei zudem in Grundgesetz, EU-Recht und Telekommunikationsgesetz verankert und verpflichte die Regulierung zu einem chancengerechten und wettbewerbsfördernden Vergabeverfahren.

„Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen Neueinsteiger im Jahr 2019 resultiert eine zusätzliche Regulierungsverantwortung. Eine Verlängerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoßen und wäre unter mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrig“, so Professor Udo Di Fabio.

Eine einseitige Verlängerung von Frequenznutzungsrechten an die etablierten Netzbetreiber um fünf, respektive acht Jahre, wäre nicht lediglich als Übergangsentscheidung, sondern als Ermessensfehlgebrauch einzustufen, so das Gutachten.

Ralph Dommermuth, CEO von 1&1, kommentiert, dass man Alternativen zur erprobten Versteigerung offen gegenüber stehe, „solange wir fair behandelt werden.“

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