Digital Health – Angebot und Nachfrage

Auf die Plätze, fertig, …!?

20. Dezember 2021, 14:00 Uhr | Autorin: Diana Künstler
© Norbert Preiß / funkschau

Wann geht es hierzulande richtig los mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens? Berechtigte Frage, zumal es an Ansätzen und Geldern nicht zu mangeln scheint. Sicher, wenn auch langsam, kommt Deutschland in Bewegung. Über das Angebot und die Gründe für die (noch) verhaltene Inanspruchnahme.

Platz 16 von 17 für Deutschland: Zu diesem Urteil kam 2018 die „#SmartHealthSystems“-Studie der Bertelsmann Stiftung, die den Digitalisierungsstand des Gesundheitswesens verschiedener Länder miteinander vergleicht. Nur Polen schnitt schlechter ab. Ob elektronische Patien-tenakte (ePA), elektronische Medikationsliste, E-Rezept oder Gesundheitsinformationsportal: Keine dieser digitalen Anwendungen sei national bis dato umgesetzt worden, resümierten die Studienautoren noch vor knapp drei Jahren. Seither hat sich jedoch – auch angetrieben durch die Corona-Pandemie – einiges getan.

Digitales Angebot

Um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen Jahren nach eigener Aussage einige wichtige Weichen gestellt. Darunter 

  • die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA),
  • die Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept),
  • die Schaffung eines neuen Zugangs für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA beziehungsweise „App auf Rezept“),
  • das Voranbringen der Telemedizin
  • oder auch die Etablierung eines Forschungsdatenzentrums.

Zugleich habe man versucht, Verantwortlichkeiten zu stärken und  Blockaden abzubauen. Der Einstieg der Bundesregierung bei der Gesellschaft für Telematik (Gematik) oder die Zuordnung der Entwicklungshoheit bei der Definition Medizinischer Informationsobjekte bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung seien laut Ministerium beispielhaft erwähnt. Zudem wurde der „Health Innovation Hub“ als Impulsgeber für eine innovative Versorgung sowie als Dialogplattform und Brücke zur Digitalszene im Jahr 2019 eingerichtet. Einen formalen Fahrplan für den Ausbau von Digital Health in Deutschland gibt es erst seit 2016 mit Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz). Es legt den Fokus auf die Telematik-Infrastruktur (TI) als digitale Infrastruktur für das Gesundheitswesen und verfolgt das Ziel, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für PatientInnen zu ermöglichen. Organisationen der Selbstverwaltung erhalten darin klare Vorgaben und Fristen, die bei Nichteinhaltung teilweise auch zu Sanktionen führen. Auch wenn damit eine nationale Digital-Health-Strategie mit verbindlichen Zielen und Richtlinien fehlt, regelt das Gesetz einzelne Anwendungen – wie zum Beispiel die ePA, auf die seit 1. Januar 2021 jeder Versicherte in Deutschland einen Anspruch hat. Darin sollen wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Medikationsplan oder Impfausweis gespeichert werden können. Auch telemedizinische Dienste und die Einführung eines Medikationsplans werden im E-Health-Gesetz geregelt. Zudem werde laut BMG die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), vorangetrieben.


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