Digital Health – Angebot und Nachfrage

Auf die Plätze, fertig, …!?

20. Dezember 2021, 14:00 Uhr | Autorin: Diana Künstler

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Das KHZG zwischen Theorie und Praxis

Investitionshilfe fürs digitale Update
Um die Digitalisierung der Krankenhäuser zu beschleunigen, hat die Regierung im Oktober 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) als sogenannte „Investitionsspritze für das digitale Update“ auf den Weg gebracht. Insgesamt 4,3 Milliarden Euro stellen Bund und Länder hierfür in einem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bereit. Gefördert werden unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie telemedizinische Netzwerkstrukturen. Weitere Maßnahmen umfassen besondere Regelungen bezüglich der Covid-19-Pandemie, wie zum Beispiel finanzielle Entlastungen und die Verlängerung diverser Fristen. Die Fördergelder können ausschließlich durch die Länder beantragt werden. Krankenhäuser beziehungsweise Krankenhausträger richten sich dazu mit einem Formular zur Bedarfsanmeldung an das jeweilige Bundesland, welches drei Monate Zeit hat, um zu entscheiden, ob und für welche Vorhaben entsprechende Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt werden soll. Das BAS entscheidet anschließend über die Auszahlung. Die Bereitschaft der Krankenhäuser in Deutschland, die Finanzierungshilfen zu nutzen, die das KHZG bietet, ist hoch. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück hervor. Demnach planen 98,1 Prozent der 157 Krankenhäuser unterschiedlicher Größen und Trägerschaften aus allen Regionen Deutschlands mindestens einen Antrag zu stellen. Wie die Umfrage zeigt, wollen die Krankenhäuser mithilfe der Fördermittel in erster Linie die Qualität steigern. Darüber hinaus geht es um die Erhöhung der Effizienz, aber auch darum, die Technik auf einen aktuellen Stand zu bringen.

„Die ungewollte Parodie"
Es gibt die Investitionsspritze. Doch an sie heranzukommen ist schwierig. Die Uhr tickt: Förderanträge der Länder können nur noch bis zum 31. Dezember 2021 an das BAS gestellt werden. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Hinzu kommt: Bei Projekten, die nicht bis 2024 abgeschlossen werden, können Kliniken mit Abschlägen bei der Förderung bestraft werden. Bereits gestellte Anträge wiederum stecken oft in den Mühlen der Bürokratie fest. Die Asklepios Kliniken beispielsweise haben pro Klinik zwischen vier und neun Projekte eingereicht, insgesamt mehr als 200. Über 1.300 Antragsformulare mussten dafür ausgefüllt werden, denn in jedem Bundesland gelten andere Formulare und Regelungen. „Der Aufwand und der langsame bürokratische Ablauf im Entscheidungsprozess konterkarieren die Digitalisierung“, sagt Kai Hankeln, CEO der Asklepios Kliniken. „Selbst die Bezeichnung Krankenhauszukunftsgesetz ist schon in sich irreführend und eine ungewollte Parodie, denn es geht eigentlich darum, erst einmal das nachzuholen, was in anderen Ländern längst üblich ist.“ Bei einigen Bundesländern wirke es zudem so, als spielten sie auf Zeit, um ihren Anteil der Förderung von 30 Prozent (bei 70 Prozent Bundesanteil) hinauszuzögern. Andere wie Hamburg und Hessen verpflichten die Krankenhäuser, 15 Prozent der Investitionen selbst zu stemmen, was in der aktuellen Situation, in der laut Roland Berger-Studie mindestens die Hälfte aller deutschen Kliniken rote Zahlen schreiben, auch nicht allen möglich sein dürfte. Bezüglich der IT-Basis im KHZG sei ebenfalls noch einiges unausgegoren. Fördergelder würden vielerorts erst einmal dafür genutzt, um notwendige Investitionen in die grundlegende Infrastruktur nachzuholen. Außerdem greife das KHZG zur kurz, indem nur Einzelprojekte gefördert würden. Standards, die eine Zusammenarbeit verschiedener Krankenhäuser erleichtern, so dass bei einer Weiterbehandlung alle notwendigen Daten verfügbar wären, blieben so bis auf Weiteres Zukunftsmusik.


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