In diesem Schritt soll herausgearbeitet werden, welche bestehenden oder zusätzlichen Steuerungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen, damit Eintrittsmöglichkeit und Auswirkung der identifizierten Risiken für den Datenschutz minimiert, abgeschwächt oder verhindert werden.
Diese Steuerungsmaßnahmen können in technischen wie auch organisatorischen Regelungen bestehen. Sie werden ihrem Charakter nach in vorbeugende oder aufdeckende Maßnahmen unterschieden. Vorbeugende Maßnahmen verhindern den Schadenseintritt, aufdeckende Maßnahmen informieren über gerade stattfindende oder bereits eingetretene schädigende Umstände.
Auch der bewusste Verzicht auf Risiko-ermöglichende Umstände kann eine Steuerungsmaßnahme darstellen. So kann eine als realistisch eingestufte Gefährdung zum Beispiel vermieden werden, wenn im gefährdeten Bereich keine RFID-Lesegeräte installiert werden.
Im Ergebnis dieses Schrittes ist zu jedem der ermittelten Risiken und den damit verbundenen Risiko-Bewertungen eine Entscheidung zu treffen, welche der ermittelten Steuerungsmaßnahmen diesen wirksam begegnen soll und damit umgesetzt werden müssen. In der Dokumentation zur DSFA soll auch erläutert sein, wie die Steuerungsmaßnahmen sich auf die spezifischen Risiken beziehen, und wie deren Anwendung zu einem akzeptablen Risikolevel führen soll.
Auch für die Beschreibung von Steuerungsmaßnahmen finden sich Beispiele im Anhang zum DSFA-Rahmenwerk.