Das Rahmenwerk nimmt in einigen Passagen Bezug auf Vorlagen, die bei der Durchführung einer DSFA hilfreich sein können. Für Anwendungen des E-Ticketing im Personenverkehr und auf Veranstaltungen, Handelslogistik und den elektronischen Mitarbeiterausweis hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI gemeinsam mit der Industrie technische Richtlinien zu RFID erstellt, die in Teilen der DSFA als Vorlagen dienen dürfen.
Da diese technischen Richtlinien vorrangig auf die Datensicherheit abstellen, lassen sie eine Reihe der Grundfragestellungen zum Datenschutz wie der Berechtigungsgrundlage für die Verarbeitung, der Datensparsamkeit und der Transparenz außer acht. Sie sollten daher nicht kritiklos und insbesondere nicht ohne eine Ergänzung dieser Aspekte angewendet werden.
Mit der Datenschutz-Folgeabschätzung kommt ein komplexes Analyseverfahren auf Anwendungsbetreiber zu, das auch ohne gesetzliche Vorgabe die anzuwenden Compliance-Regeln verbindlich erweitert. Mit einer Ausweitung auf andere Anwendungen außer RFID darf wohl mittelfristig gerechnet werden. Leider hat es die Industrie versäumt, Anhaltspunkte dafür zu geben wie sich der Beschreibungsumfang einer „Vollständigen DSFA“ von dem einer „Kleinen DSFA“ unterscheidet. Dies wird sich daher erst in der Praxis zeigen müssen.