Noch keine gesetzlichen Regelungen
- Die Allerwenigsten regeln ihr digitales Erbe
- Noch keine gesetzlichen Regelungen
- Tipps für einen bewussten Umgang mit dem Thema
Noch keine gesetzlichen Regelungen
Neben Profilen in sozialen Medien oder persönlichen E-Mails enthält der    digitale Nachlass oft auch wichtige Daten zu Versicherungen oder    Geldanlagen. Von denjenigen, die sich bereits um ihren digitalen    Nachlass gekümmert haben, haben 55 Prozent eine Vollmacht beim    Internetdienstleister beziehungsweise der Online-Plattform hinterlegt.    29 Prozent haben testamentarisch beziehungsweise mit einer Verfügung für    den Todesfall vorgesorgt. 17 Prozent sagen, dass sie einen Anbieter    damit beauftragt haben, im Todesfall alle Onlinekonten
zu löschen.
Sechs    von zehn Internetnutzern (59 Prozent) ist die Dringlichkeit und    Bedeutung der Nachlassregelung durchaus bewusst, doch sie sagen: »Ich    weiß, dass ich etwas unternehmen müsste, habe es aber bisher nicht    gemacht.« Lediglich 32 Prozent halten das Thema für unwichtig. Drei von    zehn Internetnutzern sagen aber auch, dass der digitale Nachlass ein    Thema ist, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzt. 69 Prozent    geben an, dass ihnen die Informationen fehlen, um den digitalen Nachlass    zu regeln. 72 Prozent fänden es gut, wenn es eine gesetzliche Regelung    zum digitalen Nachlass gebe, vergleichbar mit dem Erbrecht an    Gegenständen.     
 
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
             
 
                
            