Im Juni 2010 führt Ebay eine Reihe von Neuerungen ein, die das Verkaufen für gewerbliche Anbieter einfacher und effizienter machen sollen. Unter anderem will die E-Commerce-Plattform mit Änderungen zum Wiederrufs- und Rückgaberecht die Abmahngefahr für Händler verringern.
Im Rahmen eines Bündels an Neuerungen für Ebay-Händler tritt auf der E-Commerce-Plattform ab dem 11. Juni 2010 ein verändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Bisher betrug die dafür maßgebliche Frist »einen Monat« - eine häufige Quelle für Rechtsprobleme, da bereits Formulierungen wie »vier Wochen« oder »30 Tage« abmahnbar sind.
Künftig können gewerbliche Verkäufer wie in herkömmlichen Online-Shops auch auf Ebay ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. Das E-Commerce-Unternehmen will seine gewerblichen Verkäufer auch bei der Umsetzung der geänderten Rechtslage unterstützen: So wird voraussichtlich ab Juli 2010 die in »Mein Ebay« hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld »Rücknahmebedingungen« angegebene Widerrufs- und Rückgabebeleherung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integriert und so dem Käufer – wie vom Gesetzgeber verlangt – unverzüglich nach Transaktionsende in Textform mitgeteilt. Gleichzeitig werden vom Gesetzgeber neue abmahnsichere Musterbelehrungen zur Verfügung gestellt, die Verkäufer auf dem eBay-Rechtsportal herunterladen können. Weitere Informationen zu der Neuerung gibt es auf den Verkäufer-Seiten von Ebay.