Phase 1: Vorbereitungsphase
Prüfung aller gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Instrumente zur Personalanpassung ohne Entlassungen:
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Tarifliche und betriebliche Regelungen wie
Altersteilzeit
Teilzeitarbeit
Jahresarbeitszeitkonten zur Arbeitszeitflexibilisierung
Interne Versetzungen
„Sabbaticals“
Phase 2: Unterrichtungs- und Verhandlungsphase
Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung und des Wirtschaftsausschusses. Beratung mit deren Vertretern bei sozialplanpflichtigen Entlassungen. Ggf. Erstellen eines Sozialplans
Phase 3: Umsetzungsphase
I. Informieren
aller Mitarbeiter über den Ablauf der geplanten Maßnahmen
über die am Prozess beteiligten Personen
über Erfolgsquoten und Erfahrungen aus ähnlichen Projekten
Ziel: Vertrauensbildung zwischen den betroffenen Mitarbeitern und den am Prozess beteiligten Beratern
II. Umsetzung der Trennungen
Gesprächsführungstraining für die Führungskräfte
Gespräche mit Mitarbeitern, die man halten möchte
Umsetzung eines Freiwilligenprogramms
Durchführen der TrennungsgesprächeTraining und Beratung für die ausscheidenden Mitarbeiter
III. Training und Beratung für die ausscheidenden Mitarbeiter
Bewerbertraining in Gruppen
Einzelberatung
Ziele: Vorbereiten auf den Bewerbungsprozess, Erarbeiten professioneller Bewerbungsunterlagen, vorbereiten auf Bewerbungsverfahren und Vorstellungsgespräche und Erschließen beruflicher Alternativen (z. B. Selbständigkeit)
IV. Vermittlung in neue Arbeit
Eventuell Vermittlung von Kontakten zu externen Unternehmen,
Bewerbungscoaching nach Bedarf
Ziel: möglichst hohe Vermittlungsquote in adäquate Anschlussbeschäftigungen der gekündigten Mitarbeiter
Quelle: Thomas Fischer, Senior Consultant bei der Unternehmensberatung Kraus & Partner, Bruchsal